Vertrag über fotografische Leistungen
Vertragsparteien
Fotograf:
Name, Vorname: Christian Hildebrandt
wohnhaft: Großer Werder 2, 39114 Magdeburg
Telefon: 01626959068
Vertragspartner:
Name, Vorname:
wohnhaft:
Telefon:
Ansprechpartner:
Telefon:
1. Angaben zum Fotoshooting
1. Ort und Zeit
Ort: Zeit:
2. Auftrag
2. Honorar
1. Preis
Für die Beauftragung ist seitens des Vertragspartners an den Fotografen nachfolgendes Honorar zu zahlen:
Preis:
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1. Einfaches Nutzungsrecht
Urheber der bei einem Shooting entstandenen Fotos ist und bleibt der Fotograf. Die beim Shooting entstandenen Fotos dürfen von dem Vertragspartner für private Zwecke (z.b. Fotoalben und Internet) in unveränderter Form genutzt werden. Insoweit überträgt der Fotograf dem Vertragspartner mit Übermittlung der Fotodateien dieses einfache Nutzungsrecht.
3.2. Recht auf Namensnennung
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Wasserzeichen Ja / Nein
3.3. Erweitertes Nutzungsrecht
Eine Nachbearbeitung der Fotodateien oder Fotos sowie jegliche kommerzielle Nutzung setzt die schriftliche Einverständnis des Fotografen voraus.
Kommerzielle Nutzung: Ja / Nein
3.4. Werberechte für den Fotografen
Die Fotos dürfen zum Zwecke der Werbung von dem Fotografen genutzt werden:
Ja / Nein
3.5. Veröffentlichung
Der Vertragspartner darf die Fotografien veröffentlichen.
Ja / Nein
4. Vertragsbestimmungen
4.1 Allgemeines
Der Fotograf als auch der Vertragspartner erklären sich mit allen Punkten dieses Vertrages für einverstanden und akzeptieren dessen rechtliche Bindung.
4.2 Leistung des Fotografen
Der Fotograf erfüllt den Auftrag des Vertragspartners.
Er fertigt die ihm unter allen Umständen bestmöglichen Bildaufnahmen im Rahmen des festgelegten Auftrages an. Zu den Umständen gehören Witterung, Tageszeit, Lichtsituation, Störung des Ablaufes durch Unbeteiligte und Unvorhersehbares. Weiter verpflichtet sich der Fotograf zur intensiven Kommunikation mit dem Vertragspartner zwecks Absprachen und Zielsetzung.
Weiterhin speichert der Fotograf alle Bildaufnahmen des Fotoshootings. Der Vertragspartner hat das Recht, alle Bildaufnahmen, die im Rahmen des Auftrages gefertigt wurden, zu erhalten.
Die Bilddateien vom gesamten Fotoshooting werden auf einer Festplatte für ein Jahr gespeichert. Nach Ablauf des Jahres nach Beendigung des Auftrages steht es dem Fotografen frei, die Fotodateien ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Insoweit erklärt der Vertragspartner bereits an dieser Stelle seine Zustimmung zur Löschung.
4.3 Bildversand
Der Fotograf wird die gefertigten Fotodateien über eine nicht öffentliche Onlinegalerie dem Vertragspartner übermitteln. Den entsprechenden Link wird der Fotograf dem Vertragspartner zukommen lassen. Der Vertragspartner ist sich dessen bewusst, dass es sich bei dem Web-Hoster um einen Drittanbieter mit einer eigenen Datenschutzerklärung handelt. Der Vertragspartner ist mit dieser Art der Übermittlung einverstanden. Die Onlinegalerie ist nur vom Fotografen und dem Vertragspartner einsehbar. Nach Versand der Onlinegalerie per Download-Link ist die Onlinegalerie für den Kunden 14 Tage verfügbar.
4.4 Bildnachbearbeitung
Die Anzahl der nachbearbeiteten Bilder wird vor jedem Fotoshooting mit dem Vertragspartner abgesprochen.
4.5 Ausfall eines Shootings
4.5.1. Kein Erscheinen des Vertragspartners zum vereinbarten Termin
Sollte der Vertragspartner unangekündigt nicht zum Termin erscheinen und auch sonst in keiner Weise Kontakt mit dem Fotografen aufgenommen haben, erklärt sich der Vertragspartner bereit 30 Prozent des veranschlagten Honorars als Aufwandsentschädigung für die Vorbereitung an den Fotografen zu bezahlen.
4.5.2. Ausfall des Fotoshootings aus einem triftigen Grund
Der Vertragspartner kann bei besonders dringenden Fällen das Shooting zu jeder Zeit, im besten Falle jedoch 48 Stunden vor dem Termin absagen. Dadurch wird keine Zahlungsaufforderung gestellt. Eine neue Terminvergabe soll angestrebt werden.
4.5.3. Ausfall des Fotoshootings durch den Fotografen
Der Fotograf kann bei besonders dringenden Fällen das Shooting zu jeder Zeit, im besten Falle jedoch 48 Stunden vor dem Termin absagen. Dadurch wird keine Zahlungsaufforderung gestellt. Eine neue Terminvergabe soll angestrebt werden.
4.6 Verantwortung über Drittrechte
Soweit der Vertragspartner dem Fotografen Weisungen über zu fotografierenden Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände erteilt, obliegt es dem Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die Abbildungen dieser Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzt werden. Der Vertragspartner versichert dem Fotografen bereits im Vorfeld des Shootings die Zulässigkeit, sodass sich der Fotograf diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt.
4.7 Zahlung
Die Zahlung sowie die Zahlungsmethoden sind im Rechnungsformular enthalten.
4.8 Haftungsausschluss
Die Haftung des Fotografen ist -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet der Fotograf für eigenes oder für Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf ihrer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Fotografen beruhen.
4.9 Abschlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragsänderungen sowie alle an seinen sonstigen mit nach oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt zunächst diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbar langen Regelung so weit wie möglich entspricht. Sollte eine entsprechende Regelung nicht ersichtlich sein, so tritt an die Stelle der Regelungslücke die gesetzlichen Regelungen.
4.10 Ergänzungen
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Ort, Datum Ort, Datum
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Unterschrift des Fotografen Unterschrift des Vertragspartners